Als geistiges Eigentum unterliegt Software grundsätzlich dem Urheberrecht: Der Verkauf sämtlicher Rechte an einer Software kommt damit fast nur zwischen Unternehmen vor. Bei einer Software, die man als Benutzer kauft, erhält man dagegen lediglich ein Nutzungsrecht. Inzwischen kommt es auch häufiger vor, dass Software als Service angeboten wird, also je nach Bedarf für bestimmte Zeiträume gemietet werden kann.

Bei Programmen, die man kostenlos im Internet erhält, kann es sich um Freeware handeln, also Software, die in ihrem vollen Funktionsumfang kostenlos nutzbar ist. Häufig hat man es jedoch auch mit Demoversionen von kommerzieller Software oder mit Shareware zu tun, deren Nutzung nur für einen bestimmten Zeitraum kostenlos möglich ist. Bei sogenannter Crippleware handelt es sich um Programme, die in ihrer kostenlosen Version so stark im Funktionsumfang eingeschränkt wurden, dass sie kaum noch zu benutzen sind. In anderen Fällen bieten Entwickler ihre Software zwar unentgeltlich an, bitten aber darum, dass man ihre Arbeit mit Spenden unterstützt, ihnen ein Bier, eine Tafel Schokolade oder eine Pizza ausgibt oder Geld für einen wohltätigen Zweck spendet. Hier hat man es dann mit sogenannter Donation-, Beer-, Pizza- oder Careware zu tun.

 

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